Arbeiten in der Höhe

Wissen Sie, was jugendliche Lehrlinge auf Leitern eigentlich „erlaubt“ ist?

Susanne Nilsson, CC

Arbeiten in großer Höhe sind bei nicht sachgemäßer Vorgangsweise sehr gefährlich. Stürze von der Leiter ereignen sich relativ häufig. Schuld daran sind entweder ein schlechter Zustand der Leiter oder Fehler bei ihrer Verwendung. Zu den Verwendungsfehlern gehören die Auswahl der falschen Leiter, die Überlastung der Leiter, das Wegrutschen der Leiterfüße wegen eines falschen Anlegewinkels oder das Nachgeben des Bodens unter der Leiter, um nur einige zu nennen. Auch ungeeignete Schuhe können das Unfallrisiko erhöhen.

Vor der Verwendung von Leitern ist eine Sichtprüfung der Leitern und Gerüste auf offensichtliche Mängel bzw. Beschädigungen durch den Benützer selbst durchzuführen. Beschädigte Leitern dürfen nicht verwendet werden, sie sind sofort aus dem Verkehr zu nehmen und entsprechend zu kennzeichnen.

Arbeiten in großer Höhe dürfen nur nach entsprechender Unterweisung durchgeführt werden. Um sicherzustellen, dass keine Arbeiten in großer Höhe durch nicht geschultes Personal stattfinden, sind die Aufgänge zu den Silos bzw. der Zugang zum Dach versperrt. Nur nachweislich unterwiesenes Personal hat Zutritt zum Silo bzw. zum Dach. Bei nicht ausreichender Absicherung von Arbeitsbereichen in der Höhe (kein durchgängiges Geländer mit 1 m Höhe) ist ein Sicherheitsgeschirr zu verwenden.

Für Jugendliche sind Arbeiten auf Anlegeleitern (Standplatz höher als 5 m) und Stehleitern (Standplatz höher als 3 m über der Aufstandsfläche) verboten. Erlaubt sind diese Tätigkeiten nach 18 Monaten Ausbildung, unter Aufsicht durch unterwiesene, erfahrene und körperlich geeignete Jugendliche bei günstigen Witterungsverhältnissen.

Bedenken Sie, was dies für die Auszubildenden/Lehrlinge in Ihrem Betrieb bedeutet! Sie trifft hier eine besondere Sorgfaltspflicht! 

Einmal jährlich erfolgt durch die Sicherheitsvertrauenspersonen eine Überprüfung der Leitern in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen im Betrieb gemäß ÖNORM Z 1510. Alle anderen Steighilfen wie Hubkörbe, Arbeitsplattformen werden ebenso jährlich durch eine akkreditierte Prüfanstalt überprüft.

Jegliche Veränderungen (Verlängerung der Leitern durch Bretter, etc.) an Leitern sind verboten!

Die Sichermacher unterstützen Sie dabei, Prozesse und Dokumentation in Ihrem Betrieb so umzusetzen, dass Sie gegenüber Behörden, aber vor allem für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter stehts im Bereich der Rechtssicherheit sind! 

Fotocredit: Susanne Nilssen, CC