Betriebsanlagenrecht

Alle fünf Jahre muss Ihr Unternehmen die Eigenüberprüfung der Betriebsanlagen nach § 82b der Gewerbeordnung durchführen. Diese Vorgaben wurden mit 1.1.2015 bedeutend verschärft – sie muss nun bedeutend besser dokumentiert und nachvollziehbarer sein.

Wer ist zur Prüfung von Betriebsanlagen berechtigt?

  • Inhaber einer Betriebsanlage, sofern sie geeignet und fachkundig sind
  • Sonstige geeignete und fachkundige Betriebsangehörige (Als geeignet und fachkundig sind Personen anzusehen, wenn sie nach ihrem Bildungsgang und ihrer bisherigen Tätigkeit, die für die jeweilige Prüfung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen)
  • Akkreditierte Stellen im Rahmen des fachlichen Umfangs ihrer Akkreditierung, staatlich autorisierte Anstalten, Ziviltechniker (im Rahmen ihrer Befugnisse)
  • Gewerbetreibende (im Rahmen ihrer Befugnisse)
  • Inhaber einer Betriebsanlage, sofern sie geeignet und fachkundig sind
  • Sonstige geeignete und fachkundige Betriebsangehörige

(Quelle: www.wko.at)

Für die Betriebsanlagenprüfung sind eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Auch der Dokumentation kommt ein sehr hoher Stellenwert zu! Die vermeintliche Erleichterung, dass der Unternehmer diese Prüfungen selbst vornehmen können, kann aber genau deswegen zu großen Unsicherheiten im Fall des Falles führen: Kommt es zu einem Unfallgeschehen, prüfen verschiedene Stellen die Einhaltung aller Vorschriften – z.B. die AUVA im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Wird dann die Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften festgestellt, kann es zu empfindlichen Konsequenzen für die haftenden Unternehmer, Führungskräfte und sogar Teilhaber kommen!

Relevant sind hier vor allem folgende Punkte: 

  • Rechtskonformer Aufbau der Prüfbescheinigungen
  • Vollständige Dokumentation der Prüfung
  • Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Aufbewahrung der Unterlagen

Spezielle Prüfpflichten

Neben der Betriebsanlagen-Genehmigung könnten Ihr Unternehmen auch noch weitere Prüfpflichten, Genehmigungen und Verfahren betreffen, z.B. IPPC-Verfahren, Abfallwirtschafts-Konzept, Umweltverträglichkeitsprüfungen, etc.. Die Behörde könnte Sie möglicherweise erst bei der Einreichung auf fehlende Unterlagen und Prüfungen hinweisen – zu diesem Zeitpunkt sind aber in der Regel bereits sehr hohe Investitionen getätigt worden!

Eine Baugenehmigung ist nicht gleich eine Betriebsbewilligung

Besonders Jungunternehmer sind hier oft nicht ausreichend informiert, aber auch Unternehmer tappen manchmal in diese Falle wenn Sie Ihre Betriebsanlagen erweitern möchten: Die Betriebsanlagenbewilligung ist von einer Baugenehmigung unabhängig!

Was leisten die Sichermacher rund um das Thema Betriebsanlagenrecht?

  • Wir führen Sie rund um das Thema Betriebsanlagenrecht in die Rechtskonformität! Für Ihr Unternehmen erstellen wir ein angepasstes Konzept, welches mit möglichst geringen und effizienten Investment Compliance mit allen gültigen Vorschriften zu diesem Thema herstellt.
  • Wir schützen Ihre Investitionen, in dem wir Fallstricke im Genehmigungsablauf im Vorhinein aus dem Weg räumen und Sie beim Prozess begleiten.