Wenn sich in Ihrem Betrieb ein folgenschwerer Arbeitsunfall ereignet, müssen Sie rasch handeln: Nach der ersten Aufregung werden sich die Verantwortlichen im Betrieb mit einer Reihe von Fragen auseinandersetzen müssen, die die AUVA, die Polizei oder auch die Staatsanwaltschaft stellen wird.

Wichtige Fragen nach einem Arbeitsunfall im Betrieb

  • Sind Maschinen oder Betriebsanlagen in den Arbeitsunfall involviert?
    In der Regel muss die Anlage stillgelegt werden, bis der Arbeitsplatz evaluiert wurde!
  • Ist sichergestellt, dass die Ursachenanalyse für die Aufsichtsbehörde, die AUVA und gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft ausreichend dargestellt ist?
  • Wurden vor dem Unfall die Gefährdungen für diesen Arbeitsplatz auch richtig ermittelt und beurteilt?
  • Sind daraus die richtigen Maßnahmen abgeleitet worden?
  • Sind die Unterlagen für die Betriebsbewilligung vorhanden und up to date?
  • Wurden seit der letzten Überprüfung Änderungen an der Maschine oder Anlage vorgenommen?
    CE-Zertifizierungen können bei Modifikationen oder Verkettungen von Maschinen erlöschen, die Haftung geht an den Betreiber der Maschinen über. Letztverantwortlich für die Betriebsanlagen ist in der Regel der haftende Geschäftsführer!
  • War der Mitarbeiter für die entsprechende Maschine eingewiesen?
    Sind die notwendigen Einschulungen für die Mitarbeiter nachweisbar/dokumentiert?

Die Sichermacher GmbH kann Partner für Sie sein, wenn es darum geht die Haftungsfragen zu klären und korrekt und gerichtlich belastbar darzustellen.