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Freigabe von Arbeiten in Gruben, Schächten und Behältern

Behälter und enge Räume können Kessel, Tanks, Kanäle, Gruben, Brunnen, Schächte, Hohlräume, fensterlose Bauwerke, Rohrleitungen und ähnliches sein.

Kennzeichnend ist, dass auf Grund der räumlichen Enge, der enthaltenen Stoffe oder der Einrichtungen und des geringen Luftaustausches das üblicherweise an Arbeitsplätzen herrschende Gefahrenpotenzial deutlich überschritten wird.

Sobald Arbeiten in Behältern und engen Räumen durchgeführt werden, müssen mit der Arbeit betraute Mitarbeiter und Fremdfirmen den Freigabeprozess einhalten.

Der Bereichsleiter, in dessen Bereich Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durchgeführt werden, muss sicherstellen, dass diese durch Aufsichtsführende überwacht werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellen.

Bei der Vergabe von Aufträgen an ein Fremdunternehmen, hat Bereichsleiter den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen. Der Bereichsleiter hat ferner mit dem Fremdunternehmen zu vereinbaren, wer den Aufsichtsführenden zu stellt.

Für die Ausstellung des Befahrerlaubnisscheins ist der Aufsichtsführende zuständig.

Die Sichermacher unterstützen Sie dabei, Prozesse und Dokumentation in Ihrem Betrieb so umzusetzen, dass Sie gegenüber Behörden, aber vor allem für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter stehts im Bereich der Rechtssicherheit sind! 

Fotocredit: Chris Yunker, CC